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   LG Stade, 01.06.2004 - 1 S 24/04   

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https://dejure.org/2004,40447
LG Stade, 01.06.2004 - 1 S 24/04 (https://dejure.org/2004,40447)
LG Stade, Entscheidung vom 01.06.2004 - 1 S 24/04 (https://dejure.org/2004,40447)
LG Stade, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 1 S 24/04 (https://dejure.org/2004,40447)
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  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus LG Stade, 01.06.2004 - 1 S 24/04
    Bei der Frage der Schadensbeseitigung ist der Geschädigte regelmäßig verpflichtet, den wirtschaftlich günstigsten Weg zu wählen (vgl. BGH, NJW 1992, 1618-1620; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 355-356; OLG Schleswig, RuS 1997, 461-462; OLG Hamm, Schaden-Praxis 1996, 205-207; OLG Koblenz, NZV 1995, 355-356).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 1 U 118/96

    Unfallschadensregulierung - Gebrauchtteile-Reparatur wird "salonfähig"

    Auszug aus LG Stade, 01.06.2004 - 1 S 24/04
    Voraussetzung hierfür ist aber stets, dass aufseiten des Geschädigten auch tatsächlich ein Integritätsinteresse, also ein schützenswertes Interesse am Erhalt und damit der Reparatur seiner beschädigten Sache besteht, welches regelmäßig durch die Tatsache einer Reparatur zum Zwecke des anschließenden Gebrauchs nachzuweisen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 1998, 390-392; Thüringer Oberlandesgericht, OLGR Jena 1998, 15-16; OLG Hamm, NZV 1997, 441-442; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, RuS 1997, 461-462; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355-357; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 315-317).
  • OLG Hamm, 10.06.1997 - 9 U 56/97

    Kfz-Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis statt Abrechnung auf

    Auszug aus LG Stade, 01.06.2004 - 1 S 24/04
    Voraussetzung hierfür ist aber stets, dass aufseiten des Geschädigten auch tatsächlich ein Integritätsinteresse, also ein schützenswertes Interesse am Erhalt und damit der Reparatur seiner beschädigten Sache besteht, welches regelmäßig durch die Tatsache einer Reparatur zum Zwecke des anschließenden Gebrauchs nachzuweisen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 1998, 390-392; Thüringer Oberlandesgericht, OLGR Jena 1998, 15-16; OLG Hamm, NZV 1997, 441-442; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, RuS 1997, 461-462; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355-357; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 315-317).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Stade, 01.06.2004 - 1 S 24/04
    Dieser Grundsatz erfährt nur dann eine Ausnahme, wenn aufseiten des Geschädigten ein sog. Integritätsinteresse zum Tragen kommt, weil dieses bei einer Reparatur eines jedenfalls privat genutzten Fahrzeugs regelmäßig in stärkerem Maße befriedigt wird als bei einer Ersatzbeschaffung (vgl. BGH, VersR 1992, 61-64).
  • OLG Jena, 10.09.1997 - 4 U 210/97

    Fristversäumnis bei Verfahrensverzögerung; Verfahrensverzögerung bei

    Auszug aus LG Stade, 01.06.2004 - 1 S 24/04
    Voraussetzung hierfür ist aber stets, dass aufseiten des Geschädigten auch tatsächlich ein Integritätsinteresse, also ein schützenswertes Interesse am Erhalt und damit der Reparatur seiner beschädigten Sache besteht, welches regelmäßig durch die Tatsache einer Reparatur zum Zwecke des anschließenden Gebrauchs nachzuweisen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 1998, 390-392; Thüringer Oberlandesgericht, OLGR Jena 1998, 15-16; OLG Hamm, NZV 1997, 441-442; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, RuS 1997, 461-462; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355-357; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 315-317).
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